- Münzprobe
- Mụ̈nz|pro|be 〈f. 19〉 Prüfung des Feingehalts von Münzen
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Münzprobe,Feinprobe, Probe, die Kontrolle des Feingehaltes von Münzen und der Einhaltung des vorgeschriebenen Münzfußes. Nach der Reichsmünzordnung (1559) gehörte die Münzprobe zu den Aufgaben der jeweiligen Kreiswardeine. Der Münzmeister einer Münzstätte war verpflichtet, von jedem verprägten Werk Münzen Belegexemplare in die Fahrbüchse zu stecken. Diese Münzen wurden dann auf den vom Reichskreis anberaumten Probationstagen aufgezogen (probiert), also in Schrot (Raugewicht) und Korn (Feingewicht) bestimmt. Nach der Kipper-und-Wipper-Zeit übten verstärkt die vom Münzherrn besoldeten Wardeine die Kontrolle der Münzmeister aus und führten die Münzprobe durch. Für die gröbere Vorprobe diente die Strichprobe und zur genauen Feingehaltsbestimmung die Kupellenprobe, bei der das Kupfer mit Blei abgetrieben wurde.* * *
Mụ̈nz|pro|be, die: chemisch-physikalische Untersuchung einer Münze auf Einhaltung des gesetzlichen Münzfußes.
Universal-Lexikon. 2012.